sysTelios aktuell

sysTelios aktuell

Information zum Coronavirus

Aktuelle Regelungen

Am 1. März 2023 sind bundesweit und damit auch in Hessen fast alle Corona-Regeln entfallen. Der Monat März gilt auch für uns als eine Art Übergangszeit. Sollte sich der Öffnungskurs bestätigen, erfolgen weitere Schritte.

Derzeit unterliegt der Umgang mit Coronavirus-Infektionen der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen, den Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamts und unserem Hausrecht in der sysTelios Klinik.

Die im Folgenden genannten Regelungen gelten bis zum 7. April 2023.

Aufnahmeteam

Im Vorfeld eines geplanten stationären Aufenthalts informiert Sie unser Aufnahmeteam immer auch über die aktuell geltenden Regelungen für die Aufnahme.

Sie haben Fragen im konkreten Einzelfall?

Für eine Abstimmung ist unser Aufnahmeteam gern für Sie da (Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.30 Uhr). Abends, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen nimmt unser Empfang Ihren Rückrufwunsch gern entgegen:

+49 6207 9249-0

Anreise und Aufnahme

Bevor Sie zur stationären Aufnahme in die sysTelios Klinik anreisen, machen Sie bitte zu Hause am Morgen des Anreisetags einen Schnelltest. Bitte bringen Sie den negativen Schnelltest als Nachweis mit.

Bitte reisen Sie nicht an, sollte der Schnelltest positiv sein, und informieren Sie umgehend unser Aufnahmeteam, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Sollten Sie Fieber- oder Erkältungssymptome haben, egal durch welchen Erreger, setzen Sie sich bitte vor Ihrer Anreise mit dem Aufnahmeteam in Verbindung.

Besucherinnen und Besucher

Der Empfang von Besuch ist außerhalb des Klinikgeländes möglich.

Diese Regelung gilt bis Ende März 2023. Wir informieren Sie gern im Vorfeld eines stationären Aufenthalts über weitere Details.

Heimfahrten

Heimfahrten zur Belastungserprobung sind derzeit noch nicht möglich.

Impfstatus

Ein Nachweis über erfolgte Corona-Schutzimpfungen ist für Klientinnen, Klienten und Mitarbeitende in der sysTelios Klinik nicht mehr erforderlich.

Tests

Eine allgemeine Testpflicht für Klientinnen, Klienten und Mitarbeitende in der sysTelios Klinik inklusive Protokollierung der Ergebnisse besteht nicht mehr.

Tragen vor Masken

Eine Maskenpflicht für Klientinnen, Klienten und Mitarbeitende in der sysTelios Klinik, die asymptomatisch sind, das heißt frei von Covid-19-typischen Symptomen, besteht nicht mehr.

Sollten Sie während des stationären Aufenthalts symptomatisch werden, egal durch welchen Erreger, müssen Sie eine FFP2-Maske tragen. Weitere Informationen zu den dann geltenden Regelungen erhalten Sie im Vorfeld Ihres stationären Aufenthalts durch unser Aufnahmeteam.

Sollten Sie sich sorgen, sich während Ihres stationären Aufenthalts anzustecken, ist das freiwillige Tragen einer Maske selbstverständlich möglich.