Infos für GKV-Patienten

Infos für GKV-Patienten

Orientierungshilfe für gesetzlich Versicherte und ihre therapeutische Begleitung

Aufnahme gesetzlich Krankenversicherter im Einzelfall

Die sysTelios Klinik hat als private Akutklinik für Psychosomatik und Psychotherapie nach § 107 Absatz 1 SGB V und mit einer Konzession gemäß § 30 GewO keinen direkten Behandlungsauftrag für Patientinnen und Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind (GKV-Versicherte).

Da die sysTelios Klinik die Voraussetzungen für eine psychosomatisch ausgerichtete teil- und vollstationäre Therapieeinrichtung grundsätzlich erfüllt, ist es möglich, dass gesetzliche Krankenkassen Behandlungskosten im Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernehmen.

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten, die zu uns kommen möchten, können ihre Krankenkasse um Übernahme von Behandlungskosten bitten, wenn dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Relevante Gründe für eine Kostenübernahme im Einzelfall

  • Ambulante Therapiemaßnahmen wurden bereits ausgeschöpft; es besteht eine eindeutige Indikation für eine teil- oder vollstationäre Behandlung.
  • Es liegt eine dringende und eindeutige Indikation für eine zeitnahe teil- oder vollstationäre Behandlung vor, da bei einer Verzögerung der weiterführenden Therapiemaßnahme eine Verschlechterung der Symptome zu erwarten ist.
  • Gesetzliche Kliniken in Wohnortnähe können keine zeitnahe Aufnahme ermöglichen, wodurch eine unzumutbar lange Wartezeit entsteht, die aus ärztlicher Sicht nicht vertretbar ist.

Schritt 1 – Aufnahme in einer gesetzlichen Klinik prüfen

Vorausgesetzt, ambulante Therapiemaßnahmen wurden bereits durchgeführt, empfehlen wir gesetzlich Versicherten, stationäre Aufnahmemöglichkeiten in wohnortnahen, aber auch in weiter entfernten gesetzlichen Kliniken zu erfragen.

Gern kann dabei eine Person des Vertrauens zur Seite stehen. Wir empfehlen, Anrufe und mögliche früheste Aufnahmetermine als Nachweis gegenüber der Krankenkasse schriftlich zu dokumentieren.

Schritt 2 – Dringlichkeit der stationären Aufnahme und Akuteinweisung

Gesetzlich Versicherte werden gebeten, ihre behandelnde Person (Arzt oder Ärztin, Therapeutin oder Therapeut) zu bitten, die Dringlichkeit einer zeitnahen teil- oder vollstationären Aufnahme zu prüfen und im zutreffenden Fall schriftlich zu bestätigen – idealerweise in Form einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Akuteinweisung mit einer ausführlichen Begründung.

Siehe dazu auch: Argumentationshilfe für Zuweisende

Schritt 3 – Kurzfristige Aufnahmemöglichkeiten mit sysTelios klären

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kontaktieren gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bitte das Aufnahmeteam der sysTelios Klinik. Unsere Kolleginnen beraten sie gern. So können beispielsweise kurzfristige Aufnahmemöglichkeiten und mögliche Aufnahmetermine besprochen werden.

Schritt 4 – Krankenkasse um Kostenübernahme bitten

Mit der Akuteinweisung, der Bestätigung der Dringlichkeit einer stationären Aufnahme, einem geeigneten Nachweis über fehlende zeitnahe Aufnahmemöglichkeiten in den zuvor kontaktierten gesetzlichen Kliniken sowie dem Hinweis auf unsere kurzfristigen Aufnahmekapazitäten in der sysTelios Klinik können gesetzlich Versicherte direkt an ihre Krankenkasse herantreten, dort ihren Fall schildern und um Übernahme der Behandlungskosten bitten.

Kontakt zur sysTelios Klinik

Wir bitten gesetzlich Versicherte, die einer stationären Aufnahme bedürfen und über eine Akuteinweisung verfügen, jedoch keine Aufnahmemöglichkeit in einer gesetzlichen Klinik finden, unser Aufnahmeteam zu kontaktieren.

Gemeinsam können wir alle wichtigen Schritte klären und die Voraussetzungen für eine Akutaufnahme besprechen:

+49 6207 9249-0
aufnahmevisio@sysTeliosmission.de

Unser Aufnahmeteam ist telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 16.30 Uhr erreichbar (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen). Außerhalb dieser Zeiten nimmt unser Empfang alle Rückrufwünsche gern entgegen.

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Orientierungshilfe für GKV-Versicherte